Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
Der Mietvertrag:
Der abgeschlossene Zeitmietvertrag für das Mietobjekt kommt zwischen Ihnen als Mieter und der Bessis Immobilien Mourad Bessis zustande. Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Nutzungsüberlassung eines Mietobjektes zu Wohnzwecken.
1. Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten oder einen Ersatzmieter stellen. Die Erklärung zu Rücktritt oder Ersatzmieter ist von dem Tage an wirksam, an dem sie beim Vermieter (Gastgeber klingt nach Einladung sprich gratis) eingeht. Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, wird dringendst die Schriftform (Brief, Fax, E-Mail) empfohlen! Für einen Rücktritt bis 12 Wochen vor Mietbeginn, werden keine Kosten für den Mieter entstehen. Bei einer bereits geleisteten Mietvorauszahlung wird dieser Betrag zurückerstattet. Für einen Rücktritt nach der 11 Woche vor Mietbeginn kann der Gastgeber nach § 651 j BGB für den Vermieter eine angemessene Entschädigung anfordern.
Der Entschädigungsanspruch beträgt:
a.) bei Rücktritt ab 12 bis 08 Wochen vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises
b) bei Rücktritt ab 08 bis 04 Wochen vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
c) bei Rücktritt ab 04 bis 02 Wochen vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
d) bei Rücktritt ab 02 Wochen vor Mietbeginn bzw. bei Nichtanreise: 100% des Mietpreises.
Reklamationen müssen durch den Mieter sofort bzw. spätestens innerhalb 24 Stunden dem Vermieter gemeldet werden. Der Vermieter ist bestrebt, die Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen.
Der Mieter verpflichtet sich, die von ihm gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar vor Schaden zu bewahren und am Schluss der Mietzeit mit allen Schlüsseln und Zubehören laut Inventar wieder zu retournieren. Beschädigte oder unbrauchbare Gegenstände müssen in der Weise ersetzt werden, dass dem Vermieter daraus kein Nachteil entsteht.
Der Mieter verpflichtet sich ferner, nichts dem Mietobjekt und dem Inventar Nachteiliges vorzunehmen, auch alles irgendwie schadhaft Scheinende oder Schädliche ungesäumt dem Vermieter zu melden und das Mietobjekt weder ganz noch teilweise in Untermiete zu geben, d.h. das Anwesen darf nur von denjenigen Personen bewohnt werden, die untenstehend erwähnt sind.
Rechtliche Wirkung elektronischer Medien; Die Geschäftsleitung behält sich vor, Ansprüche aus der missbräuchlichen Verwendung von Homepage, E-Maildaten als auch E-Mailadressen nicht anzuerkennen.
Selbstverschuldete Beschädigungen am Hause oder am Inventar sind vom Mieter zu tragen. Fehlende Gegenstände laut Inventarliste, sind kostenpflichtig zu erstatten. In die Aborte und Kanalisationen dürfen keine verstopfenden Gegenstände geworfen werden.
In der Wohnung darf nicht geraucht werden. Der Kaminofen darf nicht benutzt werden, da es sich um einen Dekorationsgegenstand handelt. Haustiere sind in der Wohnung nicht gestattet bzw. bedürfen der expliziten schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Daraus kann sich ein verhandelbares Mietverhältnis ergeben. Telefon- und sonstige Spesen werden bei Mietende abgerechnet.
Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag gilt der Ort des Mietobjektes als Gerichtsstand. Maßgebend ist deutsches Recht.
Stand: 07.09.2024